Antisemitismus zeigt sich nicht nur in offenen Drohungen oder körperlicher Gewalt. Er erscheint auch in Beleidigungen, Einschüchterungen, Sachbeschädigungen, digitaler Hetze, antisemitischen Parolen, Angriffen auf jüdische Einrichtungen oder in vermeintlich politischen Äußerungen, die jüdisches Leben, Israel oder „Zionisten“ zum Feindbild machen.
Viele Betroffene, Angehörige, Lehrkräfte, Kulturschaffende, zivilgesellschaftliche Initiativen und Institutionen stehen daher vor sehr konkreten Fragen: Wann ist eine Aussage strafrechtlich relevant? Welche Rolle spielt der Kontext? Was sollte dokumentiert werden? Wann braucht es einen Strafantrag? Und wie läuft ein Verfahren nach einer Anzeige eigentlich ab?
In dieser Informations- und Gesprächsveranstaltung möchten wir gemeinsam mit Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft Berlin einen praxisnahen Einblick in die strafrechtliche Einordnung antisemitischer Vorfälle geben. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Grundlagen, typische Fallkonstellationen, Anzeigewege, Beweissicherung, Dokumentation und die Frage, welche Möglichkeiten Betroffene und Zeug*innen haben, wenn sie antisemitische Straftaten erleben oder beobachten.
Die Veranstaltung richtet sich an Menschen, die von Antisemitismus betroffen sind, an zivilgesellschaftliche Initiativen, Beratungsstellen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Multiplikator*innen sowie an alle, die mehr Sicherheit im Umgang mit antisemitischen Vorfällen gewinnen möchten.
Ziel des Abends ist es, Orientierung zu schaffen: Was kann angezeigt werden? Welche Informationen sind für Ermittlungen wichtig? Welche formalen Fristen müssen beachtet werden? Welche Stellen sind ansprechbar? Und wie können Zivilgesellschaft, Beratung, Polizei und Justiz in der Bekämpfung von Antisemitismus besser zusammenwirken?
Die Veranstaltung findet im Rathaus Charlottenburg-Wilmersdorf, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin statt. Termin, Uhrzeit, Raum und Anmeldemöglichkeit werden in Kürze bekannt gegeben.