Hasskriminalität und vorurteilsmotivierte Kriminalität

Hasskriminalität – auch vorurteilsmotivierte Kriminalität genannt – umfasst Straftaten, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie sich gegen Menschen, Gruppen, Institutionen oder Objekte aufgrund zugeschriebener Merkmale richten. Dazu zählen unter anderem politische Haltung oder Engagement, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialer Status, Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuelle Orientierung oder Identität sowie das äußere Erscheinungsbild.

Solche Taten können sehr unterschiedliche Formen annehmen: Beleidigungen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, digitale Hetze, Einschüchterung, Angriffe auf Einrichtungen oder andere Straftaten, deren Motiv in gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit liegt. Eine Beschränkung auf bestimmte Straftatbestände gibt es dabei nicht. Entscheidend ist, ob die Umstände der Tat oder die Einstellung der Täterin oder des Täters auf ein vorurteilsmotiviertes Motiv hinweisen.

In der Staatsanwaltschaft Berlin wurde im September 2020 die Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität eingerichtet. Die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen der zuständigen Abteilungen bündeln fachliche Erfahrung, entwickeln Arbeitshilfen, führen Fortbildungen durch und arbeiten eng mit den Dienststellen des polizeilichen Staatsschutzes zusammen. Darüber hinaus steht die Zentralstelle im Austausch mit Nichtregierungsorganisationen, Beratungsstellen und Antidiskriminierungsstellen.

Diese Informations- und Gesprächsveranstaltung gibt einen Überblick über die Arbeit der Zentralstelle, die rechtliche Einordnung von Hasskriminalität und die praktischen Schritte eines Strafverfahrens. Thematisiert werden unter anderem: Welche Vorfälle können strafrechtlich relevant sein? Wie wird ein vorurteilsmotiviertes Tatmotiv erkannt und dokumentiert? Welche Rolle spielen Zeug*innen, Screenshots, Gedächtnisprotokolle oder andere Belege? Was ist ein Strafantrag, wann ist er erforderlich und welche Fristen gelten?

Die Veranstaltung richtet sich an Betroffene, Angehörige, Beratungsstellen, NGOs, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Initiativen sowie interessierte Bürger*innen. Sie soll Wissen vermitteln, Verfahren verständlich machen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen dabei unterstützen, Hasskriminalität klarer einzuordnen und handlungssicherer darauf zu reagieren.
Die Veranstaltung findet im Rathaus Charlottenburg-Wilmersdorf, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin statt. Termin, Uhrzeit, Raum und Anmeldemöglichkeit werden in Kürze bekannt gegeben.